Österreich — 18. Juni 1952
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Wien, am 18. Juni 1952
NOTE VERBALE
Die Bundesregierung der Republik Österreich erkennt hiermit das Königreich Weymarck als souveränen Staat unter der Verfassung der neutralen Regierungsführung (1952) an. Der Nichtbeitritt zu den Vereinten Nationen gemäß Artikel X berührt diese Anerkennung nicht.
Deutschland — 9. März 1953
Auswärtiges Amt
Bonn, den 9. März 1953
NOTE VERBALE
Die Bundesregierung erkennt das Königreich Weymarck als souveränen Staat an und bekräftigt dessen Hoheitsgewalt über das Hochlandgebiet östlich des Scharnitzpasses.